7 Zusammenfassend stellte er dem Beschwerdeführer schliesslich die Diagnosen einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) gemäss DSM-IV (entspricht ICD-10 F90.0), zumindest früher auch mit Beeinträchtigung des Sozialverhaltens (bestehend seit der Kindheit), eines Verdacht auf kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabilen, impulsiven und unreifen Anteilen (ICD-10 F61.0; [bestehend sei der Adoleszenz]), des schädlichen Gebrauchs von Tabak (ICD-10 F17.1;