Seit einigen Jahren leide der Beschwerdeführer zudem unter emotionalen Schwankungen, einer Impulsivität und einer Instabilität des Selbstbildes. Soweit die Suchtanamnese betreffend bestehe Nikotinabusus mit Rauchen von ca. 10 Zigaretten pro Tag. In der Jugendzeit habe der Beschwerdeführer Cannabis konsumiert, aktuell konsumiere er seinen Angaben zufolge kein Cannabis mehr. An Wochenenden trinke er zeitweise Alkohol. In der Familie seien keine psychischen Krankheiten bekannt (Anmerkung der Kammer: Anders im Gutachten von Herrn lic. phil. H.________ vom 23. Januar 2012). Im Rahmen der Beurteilung führte Dr. med.