Aus dem neuropsychologischen Gutachten von Herrn lic. phil. H.________ vom 23. Januar 2012, welches im Auftrag der IV im Hinblick auf die Berufswahl erstellt wurde, geht sodann hervor, dass der Beschwerdeführer ab Oktober 2005 die Tagessonderschule des Schulheims I.________ besuchte, wo er bis Ende der dritten Klasse als Regelschüler und von der vierten bis sechsten Klasse als Schüler der Kleinklasse A beschult worden sei. Für die Oberstufe habe der Beschwerdeführer vom Schulheim I.________ wieder in die Regelschule (gemäss eigenen Angaben Niveau Realschule) gewechselt.