Weiter wurde berichtet, dass dem Beschwerdeführer ein Schulausschluss wegen Affektdurchbrüchen und unkontrolliertem Dreinschlagen drohe. In der Folge wurden u.a. die Diagnosen eines kindlichen psychoorganischen Syndroms (POS) mit Konzentrationsschwierigkeiten, Ablenkbarkeit, selbst- und fremdgefährdenden Handgreiflichkeiten infolge Dosierungsunfähigkeit, verkrampfter Graphomotorik, gestörter visueller Merkfähigkeit, gestörter Raumlagewahrnehmung und nicht altersentsprechendem Sprachverständnis gestellt.