Im Rahmen der Abklärungen der Erziehungsberatung erreichte der Beschwerdeführer in einem Intelligenztest einen Gesamtwert von 93 Punkten, wobei ein deutlicher Unterschied zwischen verminderten Leistungen in der Skala zum einzelheitlichen Denken und normgemässen Leistungen in der Skala zum ganzheitlichen Denken bemerkt wurde. Weiter stellte die Erziehungsberatung Wahrnehmungsprobleme im visuellen und auditiven Bereich, erhebliche Konzentrationsschwierigkeiten sowie eine extreme Ermüdbarkeit fest (Berichte von Frau Dr. med. F.________ vom 30. August 2005 und Frau lic. phil. G.________ vom 31. August 2005).