_ abgeklärt, da er während des Unterrichts nicht erreichbar und nicht kooperativ war und in den Freiräumen (Pause, Schulweg, Turnen etc.) unkontrolliert aggressiv und fremdgefährdend wurde. Die Schule hatte eine Gefährdungsmeldung abgegeben. Im Rahmen der Abklärungen der Erziehungsberatung erreichte der Beschwerdeführer in einem Intelligenztest einen Gesamtwert von 93 Punkten, wobei ein deutlicher Unterschied zwischen verminderten Leistungen in der Skala zum einzelheitlichen Denken und normgemässen Leistungen in der Skala zum ganzheitlichen Denken bemerkt wurde.