Dieser wurde von der Beschwerdekammer abgewiesen (a.a.O., pag. 367). Zudem modifizierte die Verteidigung die mit schriftlicher Beschwerde gestellten Anträge: I. Der Antrag der Bewährungs- und Vollzugsdienste vom 09. Dezember 2021 auf Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 StGB sei abzuweisen und A.________ umgehend aus der Sicherheitshaft zu entlassen. II.