Basel vom 15. November 2022 Kenntnis. Zudem teilte sie mit, dass von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschwerdeführer eingeholt wurde und stellte den Parteien eine Kopie zu (a.a.O., pag. 303 ff.). 1.13 Am 22. November 2022 gab die Verfahrensleitung i.V. bekannt, dass das Gericht in geänderter Kammerbesetzung tagen werde. 1.14 Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 29. November 2022 statt. Anlässlich derselben stellte die Verteidigung erneut den Beweisantrag, es sei ein Zweitgutachten einzuholen. Dieser wurde von der Beschwerdekammer abgewiesen (a.a.O., pag.