Mit Verfügung der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: 2. Strafkammer) SK 22 495 vom 25. August 2022 wurde der Antrag der Beschwerdekammer gutgeheissen und der Beschwerdeführer unbefristet in Sicherheitshaft versetzt. Gleichzeitig wurde für die Dauer der Sicherheitshaft die Weiterführung des