2 1.5 Der Präsident der Beschwerdekammer eröffnete am 23. Mai 2022 ein Beschwerdeverfahren und ordnete von Amtes wegen die Durchführung einer mündlichen Verhandlung an. Weiter räumte er der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Beschwerdeführer Gelegenheit ein, eine Stellungnahme zu den Beweisanträgen der Beschwerdeführerin einzureichen sowie eigene Verfahrens- und Beweisanträge zu stellen (Akten BK 22 231, pag. 55 ff.). 1.6 Das Regionalgericht verzichtete am 31. Mai 2022 auf eine Stellungnahme (a.a.O. pag.