59 StGB anzuordnen. Weiter wurde beantragt, es sei durch das zuständige Gericht bei Erreichen des Strafendes am 17. Mai 2022 (recte: 29. Mai 2022) beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft zu beantragen und deren Ausgestaltung den Bewährungs- und Vollzugsdiensten zu übertragen (Akten PEN 21 1278, pag. 1 ff.). 1.3 Mit Entscheid vom 3. Mai 2022 ordnete das Regionalgericht anstelle der mit Urteil vom 1. Dezember 2020 ausgesprochenen Freiheitstrafe eine stationäre Massnahme an (a.a.O., pag. 172 ff.).