8. 8.1 Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind 2/3 der Kosten des Beschwerdeverfahrens, insgesamt bestimmt auf CHF 1’200.00, dem in diesem Umfang unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die verbleibenden CHF 400.00 sind durch den Kanton Bern zu tragen.