die erkennungsdienstliche Erfassung dient gemäss dem Anfechtungsobjekt dazu, die Film- und Bildaufnahmen rund um die Tat mit dem Erscheinungsbild des Beschwerdeführers abzugleichen. Betreffend den Tatverdacht enthalten die Akten lediglich die gemachten Bildaufnahmen von der Tat, ein Foto des Beschwerdeführers sowie die Feststellung der Kantonspolizei im Rapport vom 22. Februar 2022 S. 5, wonach polizeiliche Ermittlungen ergeben hätten, C.________, D.________ und der Beschwerdeführer könnten die Täter sein. Weitere sachdienlichen Erkenntnisse gebe es keine. Dem Anfechtungsobjekt ist entsprechend die Begründung zu entnehmen, C._____