3 Begründung des Anfechtungsobjekts verwiesen hat. Die angefochtene Verfügung ist zudem (sowohl generell als auch in Bezug auf die Verhältnismässigkeit) deutlich ausführlicher begründet, als diejenige, welche dem vom Beschwerdeführer angeführten Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 185 vom 8. August 2019 zugrunde lag (vgl. das dortige Zitat in E. 3).