2 4. Vorbemerkung / Verfahrensgegenstand Die Staatsanwaltschaft hat in der angefochtenen Verfügung ohne Einschränkung die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers angeordnet, also die Erfassung von Daktyloskopie, Foto und Signalement. Aus der Begründung der Verfügung geht wie gesehen hervor, dass die Polizei die fotografischen Daten des Beschwerdeführers mit Foto- und Filmaufnahmen der Täter abgleichen will.