Gemäss den Angaben der Kantonspolizei Bern ist C.________ bereits bei versuchtem Zugsurfen in Erscheinung getreten, wobei zwischen ihm, D.________ und A.________ insofern eine Beziehung bestehen soll, als die Erwähnten der Sprayer-Szene angehören sollen. Ausschlaggebend für die erkennungsdienstliche Behandlung ist, dass gemäss den polizeilichen Ermittlungen erhebliche Ähnlichkeiten zwischen C.________, D.________ und A.______