1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Störens von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, Erschleichens einer Leistung sowie Widerhandlungen gegen Art. 86 des Eisenbahngesetzes (SR 742.101) und 57 Abs. 4 Bst. a des Personenbeförderungsgesetzes (SR 745.1). Mit Verfügung vom 15. März 2022 (beim Beschwerdeführer zugegangen am 6. Mai 2022) ordnete die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers (ohne Abnahme Wangenschleimhautabstrich) durch die Kantonspolizei Bern an.