Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 12. Mai 2022 Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Verfügung sowie die Anweisung der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren gegen die deliktsbeteiligten Beamten an Hand zu nehmen, unter Kostenund Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates. Die Beschuldigten verzichteten am 7. Juni 2022 auf eine Stellungnahme. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Stellungnahme vom 9. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerde.