Wie aus seiner Anzeige vom 4. März 2022 hervorgeht, steht ganz allgemein das Volk im Zentrum, welches «in dieser Scheindemokratie längst genug gelitten» habe. Die Nötigung sieht er im Umstand, dass das Volk durch Androhung einer Geldstrafe bei Verstoss gegen die Maskentragpflicht dazu genötigt worden sei, eine gesundheitsschädigende und menschenrechtsverletzende Handlung (Maskentragen) vorzunehmen. Eine unmittelbare Beeinträchtigung der Interessen des Beschwerdeführers und eine Beschwerdelegitimation ergeben sich daraus nicht. Offenbar geht es ihm ganz allgemein und in erster Linie um die Frage der Rechtmässigkeit der Maskentragpflicht.