115 Abs. 1 StPO). Der Beschwerdeführer verlangt die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Regierungsrat des Kantons Bern und den Stadtrat Bern wegen Nötigung im Zusammenhang mit der Pandemie und der in diesem Zusammenhang verordneten Maskentragpflicht. Er macht in diesem Zusammenhang aber keine eigenen rechtlich geschützten Interessen geltend und führt auch nicht aus, inwiefern er durch die Maskentragpflicht konkret genötigt worden ist. Wie aus seiner Anzeige vom 4. März 2022 hervorgeht, steht ganz allgemein das Volk im Zentrum, welches «in dieser Scheindemokratie längst genug gelitten» habe.