1. In seinem Schreiben vom 4. März 2022 an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) forderte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren gegen alle sieben Regierungsräte des Kantons Bern sowie den Stadtrat Bern. Die Staatsanwaltschaft verfügte am 25. April 2022 die Nichtanhandnahme. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 12. Mai 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Er beantragte sinngemäss die Fortführung des Verfahren sowie eine Entschädigung.