3. Der Beschwerdeführer hat den Beschuldigten bereits mehrfach des (Prozess)Betrugs bezichtigt (vgl. Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 534 vom 15. Dezember 2020 und BK 21 78 vom 24. Februar 2021). Beim Beschuldigten handelt es sich um einen Anwalt, der den Beschwerdeführer in einem Rechtsstreit vertreten hatte. Vorliegend leitet der Beschwerdeführer seine Vorwürfe aus der Beschwerdeantwort des Beschuldigten vom 5. April 2022 an die 1. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern ab. Dieses Schriftstück legte der Beschwerdeführer seiner Anzeige vom 8. April 2022 bei.