1. Mit Verfügung vom 29. April 2022 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Prozessbetrugs, Betrugs und Irreführung der Rechtspflege sowie Verstösse gegen die Standesehre nicht an die Hand.