1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland vom 10. Mai 2022 wird aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 7. August 2022 verlängert hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 20. Juni 2022 verlängert. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 750.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die verbleibende Hälfte, ausmachend CHF 750.00, trägt der Staat.