Die Haftdauer ist daher zu kürzen. Unter Berücksichtigung der Gesamtheit der ausstehenden Ermittlungshandlungen und deren Würdigung erscheinen sechs Wochen als angemessen, weshalb die Haftdauer gekürzt und die Untersuchungshaft bis zum 20. Juni 2022 befristet wird. Zu diesem Zeitpunkt werden die Haftvoraussetzungen unter Berücksichtigung der weiteren Ermittlungsergebnisse erneut zu prüfen sein. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Haft als verhältnismässig.