Kollusionsanfällig sind nach aktuellem Kenntnisstand daher einzig die Einvernahmen des Opfers und gegebenenfalls der Tochter. Weshalb auch betreffend die Chefin Kollusionsgefahr bestehen sollte, wurde nicht begründet. Abgesehen davon dürfte es nicht schwer sein, die Chefin ausfindig zu machen und zu befragen. Jedenfalls rechtfertigt sich mit Blick auf die Einvernahmen eine Haftdauer von drei Monaten nicht. Diese Einvernahmen sollten innert weniger Tage bzw. Wochen durchgeführt werden können. Da auch Fluchtgefahr besteht, dürfen die weiteren geplanten und etwas zeitaufwändigeren Ermittlungshandlungen aber ebenfalls berücksichtigt werden.