7 ter sind stark kollusionsgefährdet, stellen sie hinsichtlich des Tatablaufs doch die wichtigsten Beweismittel zur Klärung des Sachverhaltes dar. Auch mit Blick darauf, dass die Anforderungen an die Kollusionsgefahr zu Beginn des Verfahrens weniger hoch sind, ist diese aktuell zu bejahen.