Dieses Verhalten ist in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft mit Blick auf den kulturellen Hintergrund des Opfers zu würdigen. Hätte das Opfer ein solches Strafverfahren — wie vom Beschwerdeführer behauptet — nur deshalb in Gang bringen wollen, um sich wegen des angeblichen Ehebruchs «reinwaschen» zu können, hätte es wohl kaum bei der ersten Meldung gegenüber der Polizei die Zusammenarbeit verweigert, sondern bereits damals dazu beigetragen, dass der Beschwerdeführer von der Polizei festgenommen wird bzw. das Verfahren schnellstmöglich ins Rollen kommt. Auf die entsprechenden Aussagen des Opfers kann somit derzeit abgestellt werden.