Diesbezüglich kann die Einvernahme mit der Chefin des Opfers, an welche es sich gewendet haben soll, allenfalls Aufschluss geben. 3.7 Auch die Tatsache, dass das Opfer bereits Mitte April 2022 die Polizei aufgesucht hatte, dann aber aus Angst vor den Konsequenzen hinsichtlich ihrer «Community» nicht mehr kooperieren wollte, ist nach Ansicht der Kammer in erster Linie ein Hinweis dafür, dass es dem Opfer schwer fällt, über das Geschehene zu sprechen und beim vorliegenden Strafverfahren mitzuwirken. Die Angst vor der Veröffentlichung des Videos scheint eng verknüpft mit der Angst der Konsequenzen durch ihr Umfeld.