Es ist daher nicht unstimmig, dass das Opfer (zunächst) das Gefühl hatte, sich nicht mehr bewegen zu können. Zudem erscheint es vor diesem Hintergrund auch nicht widersprüchlich, dass die Ganzkörperuntersuchung keine offensichtlichen Verletzungen oder Kampfspuren ergeben hatte. Das Opfer schilderte nie einen intensiven Kampf. Die (scheinbaren) Unstimmigkeiten betreffen insgesamt Details, welche auch vor dem Hintergrund des dynamischen Geschehens eingeordnet werden müssen und nicht dazu führen, dass die Aussagen des Opfers nach einer summarischen Würdigung offensichtlich unstimmig oder unlogisch erscheinen.