Auch seine Aussagen, wonach es einerseits so stark gewürgt worden sei, dass es sich nicht mehr habe bewegen können, und andererseits, wie sie beide gekämpft hätten, stellen keinen Widerspruch dar, der die Erzählungen des Opfers prima vista unglaubhaft macht. Mit Kämpfen meinte das Opfer den Versuch, den Beschwerdeführer zurückzustossen. Er sei aber zu stark gewesen (Einvernahmeprotokoll vom 8. Mai 2022, Z. 62 ff.). Es ist daher nicht unstimmig, dass das Opfer (zunächst) das Gefühl hatte, sich nicht mehr bewegen zu können.