3 mal damals sogar die Staatsanwaltschaft keine Untersuchung eröffnet habe. Es werde weder seitens der Staatsanwaltschaft noch des Zwangsmassnahmengerichts dargetan, inwiefern seine Aussagen (des Beschwerdeführers) unglaubhaft seien. Seine Aussagen stimmten überein, seien konstant, nachvollziehbar und logisch. Die Aussagen des Opfers vom 8. Mai 2022 seien in sich nicht stimmig, sondern widersprüchlich und unlogisch, weshalb auch unverständlich bleibe, dass diese Aussagen ohne Würdigung als glaubhaft bezeichnet würden.