Bereits zu einem früheren Zeitpunkt soll es gemäss den Aussagen des Opfers zu einer Vergewaltigung und einer sexuellen Nötigung (Oralsex) durch den Beschwerdeführer gekommen sei. Tatsächlich war das Opfer bereits am 18. April 2022 auf dem Polizeiposten in Biel erschienen und hatte angegeben, der Beschwerdeführer habe es gewürgt, mit einem Messer bedroht und es gegen seinen Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Das Opfer wollte in der Folge aber keine Aussagen zu Protokoll machen und wünschte auch keine polizeiliche Hilfe mehr.