Die Vergewaltigungen haben sich gemäss Opfer am 8. Mai 2022 an seinem Domizil (des Opfers) ereignet. Der Beschwerdeführer habe sich gegen seinen Willen Zugang zu seiner Wohnung verschafft, es gewürgt und in der Folge zweimal gegen seinen verbalen und physisch manifestierten Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt soll es gemäss den Aussagen des Opfers zu einer Vergewaltigung und einer sexuellen Nötigung (Oralsex) durch den Beschwerdeführer gekommen sei.