Mit Verfügung vom 23. Mai 2022 stellte die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern den Verfahrensbeteiligten die Eingaben des Zwangsmassnahmengerichts und der Staatsanwaltschaft zu und informierte, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und abschliessende Bemerkungen unverzüglich, d.h. innert fünf Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen seien. Am 25. Mai 2022 reichte der Beschwerdeführer abschliessende Bemerkungen zur Beschwerde ein (Eingang bei der Beschwerdekammer: 30. Mai 2022). Er hielt an den gestellten Anträgen fest.