Am 10. Mai 2022 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten vorerst befristet bis am 7. August 2022 an. Dagegen reichte dieser (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich vertreten durch Fürsprecherin B.________, am 13. Mai 2022 (Eingang bei der Beschwerdekammer: 16. Mai 2022) Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung des Entscheides sowie seine sofortige Entlassung.