7 halb aus der zitierten Rechtsprechung betreffend zeitlicher oder inhaltlicher Eingrenzung der Durchsuchung im Zusammenhang mit den Fotos/Bildern im vorliegenden Fall nichts abgeleitet werden kann. 6.3 Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass allfällige Absprachen und ein Austausch betreffend die Tat nicht Monate oder gar mehr als ein Jahr zurückliegen.