263 Abs. 1 Bst. a StPO; vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 1B_469/2021 vom 27. November 2021 E. 2.1 ff.). Die für das Entsiegelungsverfahren geltende Rechtsprechung, wonach eine Durchsuchung von sichergestellten Aufzeichnungen soweit möglich in zeitlicher Hinsicht einzuschränken ist, sofern ein Teil der Daten offensichtlich nicht untersuchungsrelevant ist, gilt auch in Beschwerdeverfahren betreffend Verwertbarkeit eines Zufallsfundes (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 540 vom 27. April 2022 E. 5.2 auch zum Folgenden).