Die Durchsuchung des Mobiltelefons erfolgte mit Blick auf Fotos, Skizzen und Chats (Absprachen). In Übereinstimmung mit der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft ist es gerichtsnotorisch, dass im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen aufgrund von Sprayeren häufig Hinweise in Form von Fotos, Skizzen oder Nachrichten vorliegen. Die Bilder und Nachrichten auf dem Mobiltelefon haben daher einen engen Sachzusammenhang zum Gegenstand der Untersuchung und können sich «überall» auf dem Mobiltelefon befinden. Die Durchsuchung des Mobiltelefons ist daher grundsätzlich geeignet, zur beweismässigen Klärung des Tatverdachts beizutragen.