4 Mit Blick auf die dem Durchsuchungsbefehl zukommende Begrenzungs- und Überprüfbarkeitsfunktion stellt es einen Missbrauch dar, wenn anlässlich einer Durchsuchung bewusst nach Beweismitteln gesucht wird, die mit dem Tatverdacht in keinem Zusammenhang stehen. Eine Beweisausforschung liegt somit vor, wenn weiter durchsucht wird, obwohl das Durchsuchungsziel erreicht oder aber dessen Unerreichbarkeit festgestellt wurde.