263 Abs. i Bst. a StPO), insbesondere Hinweise auf Sprayereien (Fotos, Skizzen, Chat's, etc.)», und als Grund der Durchsuchung wurde vermerkt: «hängige Strafuntersuchung wegen Sachbeschädigung». Die Auswertung des Mobiltelefons ergab keine Daten mit inhaltlichem Bezug zur mutmasslichen Sachbeschädigung vom 18. März 2021. Bei der Sichtung der gespeicherten Daten stiess die Polizei aber auf zahlreiche SMS- Nachrichten, WhatsApp-Nachrichten, Notizen und Fotos aus dem Zeitraum von Dezember 2019 bis März 2021 mit Hinweisen auf den möglichen Besitz, Handel und Konsum von Betäubungsmitteln durch den Beschuldigten. Weiter fanden sich