Zudem ergaben die Abklärungen der Polizei, dass die angebrachten Schriftzüge/Symbole nicht bekannt seien (vgl. S. 15 Anzeigerapport). Der Beschwerdeführer bestritt bei der Befragung auf der Polizeiwache, mit den Sprayereien etwas zu tun zu haben. Die Farbrückstände an seinen Fingern erklärte er mit Arbeiten, die er am Nachmittag angeblich als Schnupperlehrling auf einer Baustelle ausgeführt hatte. Die Bekanntgabe des Entsperrcodes für sein Mobiltelefon verweigerte er und auf die Frage der Polizei, ob er die Siegelung seines Mobiltelefons wünsche oder mit der Auswertung einverstanden sei, antwortete er, das Handy sei nicht geklaut.