3. Betreffend Sachverhalt und Ausgangslage kann auf die angefochtene Verfügung sowie die Akten der Staatsanwaltschaft verwiesen werden: Der Beschwerdeführer wurde am 18. März 2021 zusammen mit zwei weiteren Personen unter dem Verdacht der Sachbeschädigung angehalten, nachdem Mitarbeiter des Bundessicherheitsdienstes an einer Wand in der Nähe frische, mit schwarzer Farbe gesprayte Tags festgestellt hatten. Der Beschwerdeführer wies an zwei Fingern der rechten Hand schwarze Farbe auf. Bei der Effektenkontrolle konnten keine weiteren polizeilich relevanten Utensilien gefunden werden.