Die Staatsanwaltschaft wies diesen Antrag ab, soweit sie darauf eintrat. Dagegen reichte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 13. Mai 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichtes des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein, mit folgenden Anträgen: «1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 2. Mai 2022 sei aufzuheben. 2. Die Beweise aus der Durchsuchung des Mobiltelefons des Beschwerdeführers, insbesondere: - Der Extraktionsbericht - Apple iOS Full File System - das IRC-Abtragen, und