5. Dem Beschuldigten 2 wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren durch den Kanton Bern eine Parteientschädigung von CHF 3'709.80 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 6. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwältin F.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 1, v.d. Rechtsanwältin Dr. B.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 2, v.d. Rechtsanwalt Dr. D.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwältin L.________ (mit den Akten – per Kurier)