Selbiges gilt für die verrechneten 20 Minuten für das Fristverlängerungsgesuch inkl. Mail an Klient vom 17. Juli 2022 und die 15 Minuten für die Redigierung der Kostennote vom 17. November 2022. Gesamthaft ergibt sich ein gebotener Aufwand von 12.75 Stunden, der Rechtsanwalt D.________ zu entschädigen ist. Es resultiert ein Honorar von CHF 3'188.30. Unter Berücksichtigung der Auslagen von CHF 256.30 und der Mehrwertwertsteuer von CHF 265.20 ist dem Beschuldigten 2 für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 3'709.80 auszurichten.