Geboten erscheint auch unter Beachtung der umfassenden Stellungnahme ein Aufwand von insgesamt 10 Stunden. Im Weiteren ist festzuhalten, dass rein administrative Arbeiten nicht als gebotener Aufwand zu entschädigen sind, da diese Arbeiten bereits im Stundenansatz enthalten und nicht zu vergüten sind. Entsprechend sind die verrechneten 20 Minuten für den Versand der Stellungnahme vom 11. Juli 2022 nicht zu vergüten. Selbiges gilt für die verrechneten 20 Minuten für das Fristverlängerungsgesuch inkl. Mail an Klient vom 17. Juli 2022 und die 15 Minuten für die Redigierung der Kostennote vom 17. November