_ reichte eine Kostennote von CHF 5'257.15 (Honorar: 4'625.00, Auslagen: CHF 256.30, Mehrwertsteuer: CHF 375.85) ein. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von einem Bundesordner sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich) erscheint die Honorarforderung als über dem gebotenen Aufwand liegend. Beim gebotenen Zeitaufwand ist zudem zu beachten, dass den Parteien die Akten bekannt waren und sie sich im Rahmen der Frist gemäss Art. 318 StPO bereits mit dem Sachverhalt und den sich stellenden Rechtsfragen auseinanderzusetzen hatten.