Inwiefern die Funksprüche, wie vom Beschwerdeführer behauptet, in der angefochtenen Verfügung falsch wiedergegeben sein sollen, erschliesst sich nicht. Aus den Editionen des ursprünglichen Notrufs und der Funkmeldungen geht hervor, dass Frau I.________ der Polizei gemeldet hat, dass sich ihre Tochter bei ihrem Vater befinde und ihr SMS-Nachrichten gesendet habe, wonach dieser sich mit seiner neuen Frau streite und sie sich gegenseitig schlagen würden. Sie bat deshalb darum, dass die Polizei jemanden vorbeischicke (vgl. Notruf vom 20. Mai 2019, 22:23 Uhr).