vor, sich der Körperverletzung, des Amtsmissbrauchs, der Beschimpfung und der Sachbeschädigung schuldig gemacht zu haben. Das Verfahren wurde am 26. März 2020 durch die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben übernommen. Mit Verfügung vom 2. Juni 2020 wurde Rechtsanwältin F.________ aufgefordert, die Strafanzeige zu verbessern, worauf sie am 30. Juni 2020 eine verbesserte Anzeige einreichte. Am 5. Oktober 2020 eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen die Beschuldigten, die in der nunmehr angefochtenen Einstellung des Verfahrens resultierte.